Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren inklusive Zwangseintreibung (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Gemeindeaufenthaltsabgabe-Ortstaxe, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Friedhof, Ortstaxe, Vermögensgebühr für Besetzung öffentlichen Grundes und Werbesteuer), für die Verwaltung des Recyclinghofes, die Schulausspeisung und die Friedhofsverwaltung.