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In den Zuständigkeitsbereich fallen unter anderem die Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), die Verwaltung des Recyclinghofes und die Schulausspeisung.
Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren inklusive Zwangseintreibung (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Gemeindeaufenthaltsabgabe-Ortstaxe, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Friedhof, Ortstaxe, Vermögensgebühr für Besetzung öffentlichen Grundes und Werbesteuer), für die Verwaltung des Recyclinghofes, die Schulausspeisung und die Friedhofsverwaltung.
Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 12:13 Uhr