Verordnung über die Zuweisung der Flächen für den geförderten Wohnbau

Die Verordnung regelt die Zuweisung der Flächen für den geförderten Wohnbau in der Gemeinde Algund.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

01.01.2000

Beschreibung

Themen der Verordnung sind folgende:

  • Zuweisungsberechtigte,
  • Voraussetzungen,
  • Einreichung der Gesuche,
  • Erstellung der Rangordnung,
  • Punktebewertung,
  • Ausmaß und Zuweisung der Flächen.

Datei

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Sekretariat

HANS-GAMPER-PLATZ 1, 39022 ALGUND+39 0473 262320info@algund.eu

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

01.01.2000

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Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 12:40 Uhr

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