Verordnung über die Bewaffnung der Gemeindepolizisten in ihrer Eigenschaft als öffentliche Sicherheitsbeamte

Die Verordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.7 vom 11.04.2006 genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

12.05.2006

Beschreibung

Mit der Verordnung werden die Fälle und die Art der Bewaffnung jener Angehörigen des Gemeindepolizeikorps, welchen der Rang von öffentlichen Sicherheitsbeamten zuerkannt wurde, geregelt, sowie die Merkmale und Anzahl der Waffen, und der Zutritt zu den Schießständen zu Ausbildungszwecken.

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12.05.2006

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Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 11:30 Uhr

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