Anordnung des Bürgermeisters betreffend lärmerzeugende Bauarbeiten

Im Zeitraum vom Palmsonntag bis 1. November eines jeden Jahres sind die lärmerzeugenden Bauarbeiten auf die Zeit zwischen 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr beschränkt.

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Veröffentlichungsdatum

12.04.2016

Beschreibung

Seitens des Bürgermeisters wurde eine Anordnung erlassen, mit welcher die Zeiten der lärmerzeugenden Bauarbeiten eingeschränkt werden.

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Veröffentlichungsdatum

12.04.2016

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Zuletzt aktualisiert: 03.07.2025, 12:34 Uhr

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