Genehmigung von Kleinfeuerwerken

Das Entzünden von Feuerwerken, sei es für private oder öffentliche Zwecke, ist nur anhand einer polizeilichen...

Veröffentlichungsdatum:

11.07.2022

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Beschreibung

Das Entzünden von Feuerwerken, sei es für private oder öffentliche Zwecke, ist nur anhand einer polizeilichen Genehmigung erlaubt.

Die Ermächtigung wird vom Bürgermeister (örtliche Sicherheitsbehörde) genehmigt.

Jene Person, welche die "Feuerwerkskörper" abschießt muss eine in Italien anerkannte Befähigung innehaben. Ausländische Befähigungsnachweise sind in Italien nicht gültig.

Einreichen der Mitteilung und Unterlagen

  • Ansuchen, versehen mit einer Stempelmarke
  • Fotokopie des Nachweises über die technische Befähigung zum Entzünden von Feuerwerken.

Kosten

  • 1 Stempelmarke

Kontakt

Lizenzamt

HANS-GAMPER-PLATZ 1, 39022 ALGUND+39 0473 262361lizenzamt@algund.eu

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Zuletzt aktualisiert: 11.03.2025, 17:24 Uhr

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