Ansuchen um Sperrungen oder Einschränkungen von Straßen – Rechtzeitig Ansuchen

Die Gemeindeverwaltung macht darauf aufmerksam, dass Ansuchen um Straßensperrungen oder Verkehrsbeschränkungen...

Veröffentlichungsdatum:

27.12.2022

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Die Gemeindeverwaltung macht darauf aufmerksam, dass Ansuchen um Straßensperrungen oder Verkehrsbeschränkungen immer mindestens drei Wochen vorher zu stellen sind.

Dies, um die eventuelle Umleitung bestehender Buslinien organisieren zu können.

Ansuchen, welche weniger als drei Wochen vorher gestellt werden, können nur in Ausnahmefällen und nach Prüfung des öffentlichen Interesses genehmigt werden.

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Zuletzt aktualisiert: 11.03.2025, 17:45 Uhr

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