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Im Zeitraum 18.04.2025 – 25.04.2025 bleibt das Büro der Gemeindepolizei geschlossen.
Stimmzähler helfen und wirken an den Wahlvorgängen in den Wahlsektionen mit.
Dienst aktiv
Um sich an den Wahlen als Stimmzähler zu beteiligen, muss man einen Antrag um Eintragung in das Verzeichnis der Stimmzähler an das Wahlamt stellen.
Den Antrag dürfen Bürger stellen, die in den Wählerlisten der Gemeinde eingetragen sind und die Schulpflichten erfüllt haben.
Nicht eingetragen werden dürfen:
Es ist ein Antrag auszufüllen, mit digitaler Unterschrift zu unterzeichnen oder händisch zu unterschreiben und mittels E-Mail an die Gemeinde zu übermitteln. Im Falle einer händischen Unterschrift ist zusammen mit dem Antrag auch die Kopie eines Erkennungsausweises des Antragstellers zu übermitteln.
Das Antragsformular und die E-Mailadresse werden auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Eintragung in das Verzeichnis der Stimmzähler und die Möglichkeit, als Stimmzähler bei den Wahlen ernannt zu werden.
Der Antrag um Eintragung in das Verzeichnis der Stimmzähler muss innerhalb 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden.
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Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis herunterladen
Zuletzt aktualisiert: 20.03.2025, 15:22 Uhr